Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.07.2011 -
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.07.2011 -
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung sowie über die Weiterbeschäftigung des Klägers.
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