Anwaltsregress wegen verspäteter Erhebung einer Kündigungsschutzklage
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2002 - Aktenzeichen 24 U 64/01
DRsp Nr. 2005/7613
Anwaltsregress wegen verspäteter Erhebung einer Kündigungsschutzklage
»Der Rechtsanwalt haftet seinem Mandanten für die nachteiligen Folgen einer verspäteten Kündigungsschutzklage nur, wenn der Mandant den Prozess gewonnen hätte (hier verneint nach Kündigung wegen wiederholter Belästigung einer Arbeitskollegin).«