ArbG Dessau-Roßlau, vom 12.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 73/01
Anwaltskosten im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht
LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.08.2003 - Aktenzeichen 8 Ta 208/03
DRsp Nr. 2004/3638
Anwaltskosten im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht
Für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht bleibt § 61 Abs. 1 Nr. 1 die maßgebliche Vorschrift mit der Folge, dass nur 5/10 der vor dem Bundesarbeitsgericht anfallenden Gebühren verdient werden (wegen § 11 Abs. 1 Satz 6 somit statt 13/10 vielmehr 13/20 einer Gebühr).