Anwaltsgebühren: Erstattung der darauf entfallenden Umsatzsteuer
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.08.1991 - Aktenzeichen 7 Ta 222/91
DRsp Nr. 2002/8884
Anwaltsgebühren: Erstattung der darauf entfallenden Umsatzsteuer
Die unterlegene Prozesspartei hat die vom Anwalt des Prozessgegners berechnete Umsatzsteuer ohne Rücksicht darauf zu erstatten, ob der Kostengläubiger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.