LAG Düsseldorf - Beschluss vom 28.03.1996
7 Ta 66/95
Normen:
BRAGO § 57 Abs. 1 ; ZPO §§ 91 788 ;
Fundstellen:
JurBüro 1996, 584
MDR 1996, 972
Vorinstanzen:
ArbG Mönchengladbach, vom 23.01.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1188/95

Anwaltsgebühren: Anfall der Zwangsvollstreckungsgebühr

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.1996 - Aktenzeichen 7 Ta 66/95

DRsp Nr. 2002/8609

Anwaltsgebühren: Anfall der Zwangsvollstreckungsgebühr

Eine an den Schuldner gerichtete Zahlungsaufforderung kann für den Anwalt des Gläubigers die Zwangsvollstreckungsgebühr nur dann auslösen, wenn das Schreiben zugleich eine Vollstreckungsandrohung für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung enthält und wenn im Zeitpunkt des Zugangs des Aufforderungsschreibens der Titel bereits mit der Vollstreckungsklausel versehen war.

Normenkette:

BRAGO § 57 Abs. 1 ; ZPO §§ 91 788 ;
Vorinstanz: ArbG Mönchengladbach, vom 23.01.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1188/95
Fundstellen
JurBüro 1996, 584
MDR 1996, 972