LAG Düsseldorf, vom 20.03.1986 - Aktenzeichen 7 TA 77/86
DRsp Nr. 1994/16013
Anwaltsgebühren: Anfall der Vergleichsgebühr
Die Vergleichsgebühr des § 23BRAGO kann auch dann anfallen, wenn das beiderseitige Nachgeben kein wirkliches Opfer ist. Das Tatbestandsmerkmal des "gegenseitigen Nachgebens" ist weit auszulegen.