ArbG Berlin, vom 18.01.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 34 Ca 93/83
Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr
LAG Berlin, Beschluß vom 22.02.1984 - Aktenzeichen 2 Ta 10/84
DRsp Nr. 1999/3130
Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr
Die Erörterungsgebühr des Anwaltes ist auch dann verdient, wenn er anderweitig rechtshängige Ansprüche in die Erörterung des Verfahrens, auf dem sein konkreter Gebührenanspruch basiert, einbezieht.