Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. August 2018 -
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die Auslegung eines Sozialplans.
Anlässlich einer unternehmensweiten Umstrukturierung und der Schließung mehrerer Standorte schloss die Arbeitgeberin mit dem bei ihr gebildeten Gesamtbetriebsrat am 17. Februar 2017 eine "Gesamtbetriebsvereinbarung zum Sozialplan" (GBV SP). Diese lautet auszugsweise:
"B.
Leistungen zum Ausgleich der Nachteile
...
III. Leistungen bei Ausscheiden
1. Abfindung
(1) Jeder anspruchsberechtigte Arbeitnehmer erhält eine Abfindungszahlung nach den nachfolgenden Vorschriften.
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