BVerwG - Beschluss vom 26.01.2023
1 WB 41.21
Normen:
SBG § 62 Abs. 3 S. 1; AR A-1336/1 Nr. 313; AR A-1336/1 Nr. 315; AR A-1336/1 Nr. 316; AR A-1336/1 Nr. 320; BPersVG § 52 Abs. 1 S. 2;

Antrag eines freigestellten Soldaten auf eine fiktive Versetzung auf einen förderlichen Dienstposten

BVerwG, Beschluss vom 26.01.2023 - Aktenzeichen 1 WB 41.21

DRsp Nr. 2023/4860

Antrag eines freigestellten Soldaten auf eine fiktive Versetzung auf einen förderlichen Dienstposten

Das für die fiktive Laufbahnnachzeichnung von freigestellten Personalräten entwickelte Referenzgruppenmodell entbehrt einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage. Es kann für eine Übergangszeit bis Ende des Jahres 2023 weiter angewendet werden.

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Normenkette:

SBG § 62 Abs. 3 S. 1; AR A-1336/1 Nr. 313; AR A-1336/1 Nr. 315; AR A-1336/1 Nr. 316; AR A-1336/1 Nr. 320; BPersVG § 52 Abs. 1 S. 2;

Gründe

I

Der Antragsteller begehrt seine fiktive Versetzung auf einen förderlichen Dienstposten.

Der ... geborene Antragsteller ist Berufssoldat und Offizier des militärfachlichen Dienstes. Im März ... wurde er zum Hauptmann (A 11) befördert und mit Wirkung vom 1. März ... in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 eingewiesen.