Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.2.2013, Az.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Die Verfügungsklägerin begehrt gegenüber ihrer Arbeitgeberin, der Verfügungsbeklagten, den Erlass einer einstweiligen Verfügung, wonach diese zur Beschäftigung der Klägerin in Teilzeit verpflichtet werden soll.
Die Klägerin ist seit 1995 bei der beklagten Fluggesellschaft als Flugbegleiterin beschäftigt. Das fliegende Personal der Beklagten wird in sogenannten Flugketten eingesetzt, die es teilweise mit sich bringen, dass die Mitarbeiter bis zu 5 Tage nicht an den Wohnsitz zurückkehren können. Die Klägerin ist Mutter von drei Kindern. Ihr Ehemann ist Pilot in Vollzeit und regelmäßig für bis zu sechs Tage am Stück von Familienwohnsitz abwesend.
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