Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 8. Februar 2018 - 9 K 659/15 - geändert und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger, das Land Baden-Württemberg, begehrt die Rückzahlung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes an den Beklagten (Vertragsnehmer) in den Jahren 2011 bis 2013 gezahlter Zuwendungen.
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