Der Antrag wird abgelehnt.
I.
Die Beteiligten streiten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren darüber, ob der Beteiligte, der Kommandeur des Vereinte Nationen Ausbildungszentrums Bundeswehr, im Wege einer einstweiligen Verfügung dazu verpflichtet werden kann, drei soldatische Mitglieder des Antragstellers, des dortigen Personalrats, für die Teilnahme an der Schulung "Grundschulung Teil 2 für Soldaten im Personalrat" (vormals: Erweiterte Grundschulung von Soldatenvertretern im Personalrat - Grundschulung Teil 2) des M ...- ... ... ... ... ... e.V. im Zeitraum vom 18. bis 20. Oktober 2017 in K. vom Dienst freizustellen.
Das o.g. Bildungsinstitut führt in regelmäßigen Abständen sowohl eine fünftägige "Grundschulung von Personalratsmitgliedern" als auch die dreitägige "Grundschulung Teil 2 für Soldaten im Personalrat" durch.
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