LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.03.2013
17 Sa 1363/12
Normen:
TzBfG § 8;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 13.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 7450/11

Antrag auf Arbeitszeitverringerung im Block

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.03.2013 - Aktenzeichen 17 Sa 1363/12

DRsp Nr. 2013/17136

Antrag auf Arbeitszeitverringerung im Block

Die Freistellung von der Arbeit für eine bestimmte Dauer in einem Block oder in mehreren Blöcken unter entsprechender Reduzierung der monatlichen Vergütung stellt eine Arbeitszeitverringerung dar nach § 8 TzBfG.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juni 2012, 22 Ca 7450/11, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 8;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Arbeitszeitreduzierung. Wegen des unstreitigen Sachverhalts, des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug und der dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 117 bis 120 d.A. Bezug genommen.