OLG Naumburg - Urteil vom 09.05.2022
12 U 233/21
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 25.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 843/21

Ansprüche wegen Verletzung einer VerkehrssicherungspflichtPotentiell abrutschende Schneelasten auf Dächern in der Region Magdeburg/BördeHerabgesetzte Anforderungen an die GefahrenabwehrOffensichtliche Gefahren

OLG Naumburg, Urteil vom 09.05.2022 - Aktenzeichen 12 U 233/21

DRsp Nr. 2022/13008

Ansprüche wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht Potentiell abrutschende Schneelasten auf Dächern in der Region Magdeburg/Börde Herabgesetzte Anforderungen an die Gefahrenabwehr Offensichtliche Gefahren

Im Zusammenhang mit potentiell abrutschenden Schneelasten auf Dächern in der Region Magdeburg/Börde sind die Anforderungen an die Gefahrenabwehr herabgesetzt gegenüber Gefahren, die jedem vor Augen stehen müssen und vor denen sich deshalb durch zu verlangende eigene Vorsicht ohne weiteres selbst schützen kann.

Die Berufung des Klägers gegen das am 25. Oktober 2021 verkündete Einzelrichterurteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Gründe:

I.

Von der Darstellung des Sachverhalts wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

II.

Die Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg.

Die angefochtene Entscheidung beruht weder auf einem Rechtsfehler (§§ 513 Abs. 1, 546 ZPO), noch rechtfertigen die gemäß § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine abweichende Beurteilung.

A.