1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. September 2012 - 4 Sa 1380/12 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe der in der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses von der Beklagten zu zahlenden Teilzeitvergütung.
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