BAG - Urteil vom 19.04.2016
3 AZR 526/14
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; AGG § 1; AGG § 3 Abs. 1; AGG § 3 Abs. 2; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 7 Abs. 2; BetrVG § 75 Abs. 1; BGB § 280; TzBfG § 2 Abs. 1 S. 3; TzBfG § 4 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 256 Abs. 1; Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15.12.1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit § 4 Nr. 2;
Fundstellen:
AP BetrAVG § 1 Teilzeit Nr. 18
AUR 2016, 377
BB 2016, 1524
DB 2016, 1882
EzA-SD 2016, 10
NZA-RR 2016, 6
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 28.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 1475/13
ArbG Duisburg, vom 09.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 257/13

Ansprüche Teilzeitbeschäftigter auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

BAG, Urteil vom 19.04.2016 - Aktenzeichen 3 AZR 526/14

DRsp Nr. 2016/10374

Ansprüche Teilzeitbeschäftigter auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

Orientierungssätze: 1. Nach dem Pro-rata-temporis-Grundsatz in § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG müssen Teilzeitbeschäftigte Leistungen der betrieblichen Altersversorgung mindestens in der Höhe erhalten, die dem Umfang ihrer Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigen entspricht. Vergleichbar sind dabei nur Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte mit einer gleich langen Betriebszugehörigkeit. 2. Der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz stellt in Bezug auf Ungleichbehandlungen, die an verpönte Merkmale iSd. § 1 AGG oder an die Teilzeitbeschäftigung anknüpfen, keine weiter gehenden Anforderungen als § 3 AGG oder § 4 Abs. 1 TzBfG.

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2014 - 12 Sa 1475/13 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 9. Oktober 2013 - 4 Ca 257/13 - stattgegeben hat.

Die Berufung des Klägers wird auch insoweit zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; AGG § 1; AGG § 3 Abs. 1; AGG § 3 Abs. 2; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 7 Abs. 2; BetrVG § 75 Abs. 1; BGB § 280; TzBfG § 2 Abs. 1 S. 3; TzBfG § 4 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 256 Abs. 1;