Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 7. Mai 2021, Az.:
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieser Beschluss und das in Ziffer 1. genannte Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
I.
Mit seiner Klage begehrt der Kläger - gestützt auf eine deliktische Haftung der Beklagten - im Wege des Schadensersatzes die Rückzahlung des Kaufpreises für ein nach seiner Auffassung von dem sogenannten "Diesel-Abgasskandal" betroffenes Fahrzeug unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung.
1. 2. 1.a. 1.b. 1. 2. 1.a. 1.b.
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