Auf die Berufung des Beklagten und des Nebenintervenienten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 06.05.2022 verkündete Grund- und Teilurteil des Landgerichts Halle (Az.
Der Anspruch des Klägers auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 539,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.09.2019 zu zahlen.
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