LAG Köln - Urteil vom 02.10.2014
7 Sa 7/14
Normen:
Art. 26 EuGVÜ; §§ 5, 102 BetrVG; § 31 SprAuG; § 14 KSchG; §§ 242, 626 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.07.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 704/00

Ansprüche eines leitenden Angestellten aus einer Wiedereingliederungszusage nach Beendigung des Geschäftsführerdienstverhältnisses mit einer anderen Konzerngesellschaft

LAG Köln, Urteil vom 02.10.2014 - Aktenzeichen 7 Sa 7/14

DRsp Nr. 2015/14866

Ansprüche eines leitenden Angestellten aus einer Wiedereingliederungszusage nach Beendigung des Geschäftsführerdienstverhältnisses mit einer anderen Konzerngesellschaft

1) Zu den Anforderungen an die außerordentliche fristlose Kündigung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses, die auf Pflichtverletzungen im Dienstverhältnis zu einem anderen selbständigen konzernangehörigen Unternehmen gestützt werden sollen.2) Die im ruhenden Anstellungsvertrag eines leitenden Angestellten enthaltene Wiedereingliederungszusage, die für den Fall abgegeben wurde, dass der Angestellte von seiner jetzigen Position als Geschäftsführer einer selbständigen anderen Konzerngesellschaft abberufen wird, kommt mangels konkreter gegenteiliger Anhaltspunkte dann nicht zum Tragen, wenn der Angestellte als Kompensation für die Beendigung des Geschäftsführerdienstverhältnisses eine vollwertige Abfindung erstreitet, in deren Berechnung auch die Vordienstzeiten eingeflossen sind, die der Angestellte bei dem Arbeitgeber des ruhenden Anstellungsvertrages zuvor absolviert hatte.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.07.2000 in Sachen2 Ca 704/00 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: