LAG Köln - Urteil vom 16.02.2022
11 Sa 434/21
Normen:
BetrAVG § 7; BetrAVG § 16;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 5535/20

Ansprüche eines Betriebsrentners auf Anpassung der Firmenrente in der Insolvenz des ehemaligen Arbeitgebers

LAG Köln, Urteil vom 16.02.2022 - Aktenzeichen 11 Sa 434/21

DRsp Nr. 2023/394

Ansprüche eines Betriebsrentners auf Anpassung der Firmenrente in der Insolvenz des ehemaligen Arbeitgebers

In der Insolvenz des ehemaligen Arbeitgebers bestehen keine Ansprüche eines Betriebsrentners auf Anpassungsprüfung gem. § 16 BetrAVG.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.05.2021 - 18 Ca 5535/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 7; BetrAVG § 16;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Anpassung von Versorgungsleistungen an den Kaufkraftverlust, Abrechnung der Leistungen sowie Schadensersatz.

Der am .1955 geborene Kläger war im Zeitraum vom 01.10.1987 bis 31.12.2011 Arbeitnehmer der We GmbH (Insolvenzschuldnerin). Der Arbeitsvertrag vom 21.05.1987 (Bl. 76 f. d. A.) regelte u. a., dass der Kläger eine betriebliche Altersversorgung erhält, die sich nach der Ordnung der betrieblichen Grund- und Zusatzversorgung in ihrer jeweils gültigen Fassung richtet. Der Kläger wurde entsprechend den Vorgaben des Anstellungsvertrages für die Dauer seines Arbeitsverhältnisses Mitglied der Pensionskasse der Mitarbeiter Hoechst AG (PK Hoechst).

I. Ia. I b. II. III. IV. V. VI. VII.