Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 20. Dezember 2018 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung von Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld wegen der angeblichen Verursachung einer Asthmaerkrankung durch Schimmelpilzbefall im Dienstzimmer des Klägers.
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