Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 30.03.2016 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin Vergütung für 2014 bzw. Schadensersatz schuldet.
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