Die Berufung der Beklagten zu 2) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.09.2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung nur noch über Differenzlohnansprüche für Mai bis Juli 2018 sowie einen Bonusanspruch für 2017 gegen die Beklagte zu 2).
3. 4.
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