Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.06.2019 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten auch im Berufungsverfahren darüber, ob dem Kläger in Vollzug betrieblicher Regelungen noch weitere Ansprüche auf Jubiläumszuwendung und Arbeitsbefreiung zustehen.
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