Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 17.06.2014 - 4 Ca 508//14 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Arbeitszeitkonto des Klägers 40 Zeitstunden gutzuschreiben.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Gutschrift von Arbeitsstunden für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsratsschulung.
Der Kläger ist seit Mai 1991 bei der Beklagten tätig, und zwar aktuell im Schichtdienst bei durchschnittlich 40 Wochenstunden zu einem Bruttostundenlohn in Höhe von ca. 17,-- €.
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