Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15.05.2014 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche.
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