Die Berufung der Klägerin gegen das am 31.01.2017 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von Schmerzensgeld und Ersatz materieller Schäden wegen eines Vorfalls in Anspruch, der sich am 05.09.2012 auf der Intensivstation des Krankenhauses L-N ereignete. Der Beklagte hielt sich als Patient stationär auf der Intensivstation auf. Die Klägerin war dort als Krankenschwester tätig.
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