LAG Düsseldorf - Urteil vom 14.07.2015
3 Sa 7/15
Normen:
EntgFG § 2 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2016, 11
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 12.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 674/14

Ansprüche einer Gebäudereinigungskraft auf Zahlung der Feiertagsvergütung in den Schulferien

LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2015 - Aktenzeichen 3 Sa 7/15

DRsp Nr. 2015/17108

Ansprüche einer Gebäudereinigungskraft auf Zahlung der Feiertagsvergütung in den Schulferien

Zur Frage der Wirksamkeit einer allgemeinen Vertragsbestimmung eines Gebäudereinigungsunternehmens, wonach u.a. das Arbeitsverhältnis während der Schulferienzeit ruht, soweit die Schulferienzeit nicht durch Urlaub abgedeckt ist (s.a. BAG, Urteil vom 10.01.2007 - 5 AZR 84/06 - NZA 2007, 383 - 387).

1. Einem Arbeitnehmer steht keine Feiertagsvergütung gem. § 2 Abs. 1 EntgFG zu, wenn das Arbeitsverhältnis in der betreffenden Zeit ruht, da er in dieser Zeit auch ohne den Feiertag nicht gearbeitet und keinen Lohn verdient hätte. 2. Eine Regelung im Arbeitsvertrag einer in einer Schule eingesetzten Gebäudereinigungskraft, wonach das Arbeitsverhältnis während der Schulferien ruht, soweit diese nicht durch Urlaub abgedeckt ist, ist wirksam.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 12.06.2014 - 1 Ca 674/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EntgFG § 2 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Feiertagsvergütung.