Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.03.2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.637,85 € brutto nebst folgenden Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, aus 136,51 € für Januar 2014 ab dem 01.03.2014, aus 173,71 € für Februar 2014 ab dem 01.04.2014, aus 414,58 € für März 2014 ab dem 01.05.2014, aus 913,68 € für April 2014 ab dem 01.06.2014.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
2.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin5 % und die Beklagte 95 %.
3.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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