LAG Köln - Urteil vom 04.03.2016
4 Sa 1001/15
Normen:
§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 04.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 9771/14

Ansprüche des in Insolvenz gefallenen Arbeitgebers gegen einen Pensionsverein auf Auskehr der Rückkaufwerte von Rückdeckungsversicherungen

LAG Köln, Urteil vom 04.03.2016 - Aktenzeichen 4 Sa 1001/15

DRsp Nr. 2016/14990

Ansprüche des in Insolvenz gefallenen Arbeitgebers gegen einen Pensionsverein auf Auskehr der Rückkaufwerte von Rückdeckungsversicherungen

Ist die Mitgliedschaft des Arbeitgebers in einem Pensionsverein durch die Insolvenz des Arbeitgebers beendet worden, so sind die Rückkaufwerte von Rückdeckungsversicherungen für noch nicht unverfallbar gewordene Anwartschaften von Arbeitnehmern in der betrieblichen Altersversorgung an die Insolvenzmasse auszukehren.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.09.2015 - 1 Ca 9771/14 - abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 73.222,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 16.08.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1;

Tatbestand