Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19.12.2013, Az. 2-
die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, an die Kläger gemeinsam einen Betrag in Höhe von € 210.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2012 zu zahlen,
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