Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 27. November 2013 mit dem Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 130.531,51 EUR (in Worten: Einhundertdreißigtausendfünfhunderteinunddreißig und 51/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 30. Dezember 2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Hinsichtlich der Kosten gilt:
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