LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.09.2013
8 Sa 169/13
Normen:
BGB § 273 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; Bundespflegesatzverordnung § 7 Abs. 2 S. 2 Nr. 4; KHEentgG § 19 Abs. 2; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 254;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 05.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 506/12

Ansprüche der Krankenhausträgerin auf Kostenerstattung und Vorteilsausgleich im Rahmen des chefärztlichen Liquidationsrechts für wahlärztliche LeistungenUnerhebliche Einwendung zum Kostenausgleich durch Einführung des diagnosebezogenen FallgruppensystemsUnzulässige Stufenklage bei unsubstantiierten Darlegungen des widerklagenden Chefarztes zum vorbereitenden Charakter des Auskunftsantrags

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.09.2013 - Aktenzeichen 8 Sa 169/13

DRsp Nr. 2014/2328

Ansprüche der Krankenhausträgerin auf Kostenerstattung und Vorteilsausgleich im Rahmen des chefärztlichen Liquidationsrechts für wahlärztliche LeistungenUnerhebliche Einwendung zum Kostenausgleich durch Einführung des diagnosebezogenen FallgruppensystemsUnzulässige Stufenklage bei unsubstantiierten Darlegungen des widerklagenden Chefarztes zum vorbereitenden Charakter des Auskunftsantrags