Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Dezember 2014 - 8 Ca 5625/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Differenzlohnansprüche des Klägers für die Monate März und April 2014.
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