Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. März 2014 - 8 Ca 323/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Differenzlohnansprüche des Klägers für die Monate Januar 2013 bis September 2013.
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