Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. März 2014 , 8 Ca 993/14 , wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Differenzlohnansprüche des Klägers und tarifliche Sonderzahlungen.
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