1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 02.04.2019, Az.
2. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird der Beklagte verurteilt, weitere 361 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2017 zu zahlen.
3. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Potsdam ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem beendeten Gewerbemietverhältnis aufgrund eines Mietvertrages, der am 10.08.2010 geschlossen und durch die Vermieterin am 05.01.2017 fristlos wegen Zahlungsverzugs gekündigt wurde. Der Beklagte räumte das Mietobjekt am 28.02.2017, eine Neuvermietung erfolgte zum 01.08.2017.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|