Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 01.03.2012 -
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche auf Fortzahlungsentgelt und Übergangsgeld aus dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen der D vom 06.02.2002.
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