Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 31.01.2017 -
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Beklagte zu tragen. Die Kosten der zweiten Instanz haben der Kläger zu 78 % und die Beklagte zu 22 % zu tragen.
4.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Für den Kläger wird die Revision nicht zugelassen.
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