Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.01.2014 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung nur noch über die Verpflichtung der Beklagten zur Anpassung des Betriebsrentenanspruchs des Klägers in den Jahren 2008 und 2011.
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