Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 09.05.2019, Az. 8 HK
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers K. zu tragen. Die Kosten der Nebenintervention trägt der Nebenintervenient selbst.
3.Dieses Urteil sowie das in Ziffer 1 genannte Endurteil des Landgerichts München I sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.
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