LAG Köln - Urteil vom 08.03.2013
9 Sa 720/12
Normen:
AÜG § 10 Abs. 4 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 5699/11

Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Equal PayRechtsfolgen der Bezugnahme auf Unterbeteiligung der CGZP geschlossene Tarifverträge

LAG Köln, Urteil vom 08.03.2013 - Aktenzeichen 9 Sa 720/12

DRsp Nr. 2023/1510

Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Equal Pay Rechtsfolgen der Bezugnahme auf Unterbeteiligung der CGZP geschlossene Tarifverträge

Wegen fehlender Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) und der damit einhergehenden Unwirksamkeit von dieser abgeschlossener Tarifverträge geht eine arbeitsvertragliche Vereinbarung mit Leiharbeitnehmern über die Geltung unter Beteiligung der CGZP geschlossener Tarifverträge ins Leere. Dies führt gemäß § 10 Abs. 4 S. 1 AAÜG dazu, dass der Verleiher verpflichtet ist, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.06.2012 - 11 Ca 5699/11 - wird mit der Maßgabe kostenpflichtig zurückgewiesen, dass der Tenor zur Hauptsache wie folgt neu gefasst wird: