Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen - *) Berichtigt gem. Beschluss vom 29. Juni 2015 das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. März 2014 - 22 Ca 4856/13 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger € 437,50 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. März 2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 38% *) Berichtigt gem. Beschluss vom 29. Juni 201562% und die Beklagte 62%*) Berichtigt gem. Beschluss vom 29. Juni 201538% zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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