LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.06.2015
15 Sa 766/14
Normen:
BGB § 611; AÜG § 11 Abs. 4 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 05.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 4856/13

Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Abgeltung von Plusstunden auf seinem ArbeitszeitkontoZulässigkeit der Verrechnung mit Minusstunden

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.06.2015 - Aktenzeichen 15 Sa 766/14

DRsp Nr. 2016/13609

Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Abgeltung von Plusstunden auf seinem Arbeitszeitkonto Zulässigkeit der Verrechnung mit Minusstunden

Die arbeitsvertragliche Vereinbarung der Zahlung einer monatlich verstetigten Vergütung in Höhe des jeweils gültgen tariflichen Stundensatzes nebst Zulage multipliziert mit der vertraglich vereinbarten individuellen regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit sichert die Erfüllung eines etwaigen Anspruchs des Leiharbeitnehmers auf Vergütung wegen Annahmeverzugs.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen - *) Berichtigt gem. Beschluss vom 29. Juni 2015 das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. März 2014 - 22 Ca 4856/13 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger € 437,50 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. März 2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 38% *) Berichtigt gem. Beschluss vom 29. Juni 201562% und die Beklagte 62%*) Berichtigt gem. Beschluss vom 29. Juni 201538% zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; AÜG § 11 Abs. 4 S. 2;

Tatbestand