Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 07.11.2019 -
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis anzubieten.
Der Kläger ist Mitglied der IG Metall, die Beklagte Mitglied des Arbeitgeberverbandes der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen.
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