Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 06.04.2016 -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger, der einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist, ein tariflicher Zusatzurlaub ab dem Jahr 2015 zusteht.
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