LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.02.2020
5 Sa 244/19
Normen:
BGB § 315 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 18.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 1195/16

Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Erhöhung der Betriebsrente nach Maßgabe der Rentenerhöhung in der gesetzlichen Rentenversicherung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.02.2020 - Aktenzeichen 5 Sa 244/19

DRsp Nr. 2020/6066

Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Erhöhung der Betriebsrente nach Maßgabe der Rentenerhöhung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Sieht ein betriebliches Versorgungswerk vor, dass die Gesamtversorgungsbezüge entsprechend der Entwicklung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen sind, es sei denn, der Vorstand hält dies nicht für vertretbar, so ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die wirtschaftliche Entwicklung in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag eine Anpassung nicht zulässt. Dabei ist eine Begründung, die sich allgemein auf die Kapitalmarktkrise und/oder eine etwaige Niedrigzinsphase abstellt, nicht tragfähig.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 18. Januar 2017, Az. 10 Ca 1195/16, wird zurückgewiesen.

II.

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das vorbezeichnete Urteil teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 1. März 2020 über den Betrag von € 732,94 brutto hinaus jeweils zum Ersten eines Monats weitere € 39,34 brutto zu zahlen.

2. 3. 4. 5. 6. III. IV.