Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 24.11.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01.09.2016 über den Betrag von 2.075,33 € brutto hinaus bzw. beginnend mit dem 01.07.2017 über den Betrag von 2.104,67 € brutto jeweils zum 1. eines Monats einen Betrag in Höhe von weiteren 81,22 € brutto zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 162,44 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus jeweils 81,22 € seit 02.07.2016 und 02.08.2016 zu zahlen.
3. 4. II. III.
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