Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.12.2016 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Anpassung der betrieblichen Altersversorgungsbezüge des Klägers zum 01.07.2015 und 01.07.2016.
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