Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 27. März 2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung der Differenz zwischen der tatsächlich gezahlten und der nach seiner Auffassung der betriebsüblichen Entwicklung entsprechenden Vergütung vergleichbarer Arbeitskollegen, die nicht im Betriebsrat tätig sind, für die Zeit ab 01. August 2009 bis 31. Dezember 2012 in Anspruch.
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