Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 28. Januar 2005 - PL 9 B 709/07- geändert.
Auf den Antrag des Antragstellers wird das zwischen ihm und der Beteiligten zu 1 nach §
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller begehrt die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Beteiligten zu 1.
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